Was ist zu tun bei einem Sterbefall

Bitte versuchen Sie zunächst ruhig zu bleiben!

Bei einem Wohnungssterbefall verständigen Sie bitte als erstes den Hausarzt oder einen diensthabenden Arzt.
Halten Sie bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit
Wenn dieser den Tod festgestellt hat, wir er eine Todesbescheinigung ausstellen.

Anschließend setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Tel. 02381 80605
Wir kümmern uns zuverlässig um alle anfallenden Formalitäten und Behördengänge.
Wir stehen rund um die Uhr ( auch an Sonn- und Feiertagen) persönlich zur Verfügung!
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen kurzfristigen Termin für das Trauergespräch.
Diese kann bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumlichkeiten stattfinden.

Wen muss ich benachrichtigen

  • Arbeitgeber oder Dienststelle benachrichtigen.
  • Dienstgegenstände an Arbeitgeber oder Dienststelle zurückgeben und die eigenen Sachen abholen.
  • Versicherungen (Feuer-, Einbruch-, Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherung) auf Überlebende umschreiben lassen oder aufheben.
  • Bank- oder Sparkassenkonten umschreiben lassen oder aufheben Hierzu ist meist ein Erbschein erforderlich. Diesen bekommen Sie beim zuständigen Nachlassgericht.
Bei der Erledigung dieser und weiterer Formalitäten können wir Sie auf Wunsch auch gern unterstützen.